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BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 84/02 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
- Judicialis
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
Vermögensverfall des Rechtsanwalts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 84/02
Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes durch Konsolidierung der Vermögensverhältnisse, auf den sich der Antragsteller im Beschwerdeverfahren beruft, wäre zwar im laufenden Verfahren noch zu berücksichtigen (BGHZ 75, 356; BGHZ 84, 149), liegt aber nicht vor. - BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
Wegfall des Rücknahmegrundes
Auszug aus BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 84/02
Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes durch Konsolidierung der Vermögensverhältnisse, auf den sich der Antragsteller im Beschwerdeverfahren beruft, wäre zwar im laufenden Verfahren noch zu berücksichtigen (BGHZ 75, 356; BGHZ 84, 149), liegt aber nicht vor.
- BGH, 28.06.2004 - AnwZ (B) 6/03
Vermögensverfall des Rechtsanwalts
Sowohl im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof als auch im Beschwerdeverfahren hat es der Antragsteller - trotz entsprechender gerichtlicher Hinweise - an der hierfür grundsätzlich unerläßlichen umfassenden Darlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse fehlen lassen, namentlich an der Vorlage einer vollständigen - durch Nachweise zu belegenden - Übersicht über die zur Zeit bestehenden Verbindlichkeiten, über erfolgte und für die Zukunft vereinbarte Tilgungen und über laufende Einkünfte (st.Rspr., zuletzt BGH, Beschluß vom 29. September 2003 - AnwZ (B) 65/02; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 84/02). - BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 9/03
Vermögensverfall des Rechtsanwalts
Sowohl im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof als auch im Beschwerdeverfahren hat es der Antragsteller - trotz entsprechender gerichtlicher Hinweise - an der hierfür grundsätzlich unerläßlichen umfassenden Darlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse fehlen lassen, namentlich an der Vorlage einer vollständigen - durch Nachweise zu belegenden - Übersicht über die zur Zeit bestehenden Verbindlichkeiten, über erfolgte und für die Zukunft vereinbarte Tilgungen und über laufende Einkünfte (st.Rspr., zuletzt BGH, Beschluß vom 29. September 2003 - AnwZ (B) 65/02 und Beschluß vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 84/02).