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   BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 84/02   

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BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 84/02 (https://dejure.org/2003,14797)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2003 - AnwZ (B) 84/02 (https://dejure.org/2003,14797)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 84/02 (https://dejure.org/2003,14797)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 84/02
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes durch Konsolidierung der Vermögensverhältnisse, auf den sich der Antragsteller im Beschwerdeverfahren beruft, wäre zwar im laufenden Verfahren noch zu berücksichtigen (BGHZ 75, 356; BGHZ 84, 149), liegt aber nicht vor.
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 84/02
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes durch Konsolidierung der Vermögensverhältnisse, auf den sich der Antragsteller im Beschwerdeverfahren beruft, wäre zwar im laufenden Verfahren noch zu berücksichtigen (BGHZ 75, 356; BGHZ 84, 149), liegt aber nicht vor.
  • BGH, 28.06.2004 - AnwZ (B) 6/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Sowohl im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof als auch im Beschwerdeverfahren hat es der Antragsteller - trotz entsprechender gerichtlicher Hinweise - an der hierfür grundsätzlich unerläßlichen umfassenden Darlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse fehlen lassen, namentlich an der Vorlage einer vollständigen - durch Nachweise zu belegenden - Übersicht über die zur Zeit bestehenden Verbindlichkeiten, über erfolgte und für die Zukunft vereinbarte Tilgungen und über laufende Einkünfte (st.Rspr., zuletzt BGH, Beschluß vom 29. September 2003 - AnwZ (B) 65/02; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 84/02).
  • BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 9/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Sowohl im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof als auch im Beschwerdeverfahren hat es der Antragsteller - trotz entsprechender gerichtlicher Hinweise - an der hierfür grundsätzlich unerläßlichen umfassenden Darlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse fehlen lassen, namentlich an der Vorlage einer vollständigen - durch Nachweise zu belegenden - Übersicht über die zur Zeit bestehenden Verbindlichkeiten, über erfolgte und für die Zukunft vereinbarte Tilgungen und über laufende Einkünfte (st.Rspr., zuletzt BGH, Beschluß vom 29. September 2003 - AnwZ (B) 65/02 und Beschluß vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 84/02).
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